Das Straßennetz unseres osteuropäischen Nachbarlandes Polen hat eine Länge von 114.500 Kilometer. Polen ist auf Grund seiner Lage zwischen Mittel- und Osteuropa ein wichtiges Transitland in Richtung Ost-West. Damit der Urlaub für Sie erholsam und sorgenfrei verläuft, haben wir für Sie die wichtigsten Verkehrsinfos und -regeln zu Polen zusammengefasst.
Fahrstil
Wie auch in anderen osteuropäischen Ländern kann es auf polnischen Straßen etwas ruppiger als bei uns zugehen, gerade wenn es sich um junge Verkehrsteilnehmer handelt. Mit Nachsicht und vorausschauender Fahrweise erreichen Sie jedoch problemlos Ihr Ziel.
Internationaler Führerschein
Wie überall in der EU ist der deutsche Führerschein gültig und es wird kein internationaler Führerschein benötigt. Fahrer von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassenen sind, müssen eine auf sich ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, falls dieser nicht im Fahrzeug mitfährt.
Maut / Vignetten
Maut wird nur auf einzelnen privaten Autobahnen verlangt, auf staatlichen Straßen fahren PKW kostenfrei.
Höchstgeschwindigkeiten
Die Höchstgeschwindigkeiten sind wie folgt geregelt: Innerorts sind 50 km/h (zwischen 23 und 5 Uhr nachts 60 km/h), auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h erlaubt.
Promillegrenze
Die Promillegrenze beträgt 0,2 Promille für alle Verkehrsteilnehmer. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 145 Euro. Wir empfehlen Ihnen daher nüchtern zu fahren, um keine Risiken einzugehen und sicher am Ihrem Reiseziel anzukommen.
Lichtpflicht
Es gilt ganzjährig für alle Fahrzeuge die Pflicht, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren, auch am Tag. Bei Dunkelheit bitte vorsichtig sein beim Fahren, da besonders auf ländlichen Straßen mit langsam fahrenden, unzureichend beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerk, Traktor etc.) zu rechnen ist.
Anschnallen
Es gilt eine allgemeine Anschnallpflicht.
Überholen
Das Überholen im Bereich von Kreuzungen und vor Hügeln ist grundsätzlich verboten.
Parken
Beim Parken Ihres Mietwagens bitte beachten, dass das ausgeschilderte Parkverbotszeichen sowohl auf der Fahrbahn als auch auf Fußwegen gilt. Die Ausnahme stellen besonders gekennzeichnete Parkbuchten dar. Parken ist bei Dunkelheit nur mit Standlicht erlaubt. Es ist verboten, im Bereich zwischen Bahnübergang und einstreifigen Warnbaken zu parken.
Winterreifen
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, aber Schneeketten müssen bei entsprechender Beschilderung montiert werden! Die Benutzung von Spikereifen ist generell untersagt.
Telefonieren am Steuer
Telefonieren darf man nur mit Freisprecheinrichtung.
Kinder
Kinder, die unter 12 Jahre sind oder kleiner als 150 cm Körpergröße, müssen hinten im Fahrzeug in einem Kindersitz sitzen. Kinder, die bereits über 150 cm Körpergröße vorweisen, sitzen vorne im Fahrzeug in einem Kindersitz.
Tanken
Tanken ist in Polen generell um einiges günstiger als in Deutschland.
Sonstige Pflichten
Bei Unfällen ist es grundsätzlich vorgeschrieben, die Polizei zu kontaktieren. Die Grüne Versicherungskarte mitzuführen wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Nützliche Infos & Tipps
Vorsicht: Der Führerschein kann bei schweren Unfällen oder der Verursachung verkehrsgefährdender Situationen einbehalten werden.