Vollkaskoversicherung und Diebstahlschutz

Im Mietpreis von CarDelMar enthalten ist eine Kaskoversicherung oder ein der Kaskoversicherung ähnlicher Versicherungsschutz zur Deckung von Schäden an Ihrem Mietwagen, jeweils mit Diebstahlschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen jeweils mit dem Voucher überlassenen Hinweise zum Umfang der Kaskoversicherung und zu den Haftungssausschlüssen.
 
Soweit von der lokalen Autovermietung nur eine Deckung mit Selbstbeteiligung angeboten wird, wird der lokale Vermieter im Schadensfall die von Ihnen hinterlegte Kaution in der Höhe der Selbstbeteiligung einbehalten. Die Selbstbeteiligung wird auf Ihrer Kreditkarte durch den lokalen Autovermieter vor Ort geblockt und eingezogen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert von Land zu Land. Bitte beachten Sie die Regelungen der lokalen Autovermietung. Sollte ein Schaden entstehen, wird die Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung von Ihrer Kreditkarte abgebucht. 

Bei Buchung eines der nachstehenden Pakete erstattet CarDelMar Ihnen die Selbstbeteiligung:

  • "Vollkasko mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung" (All-Inclusive Paket)
  • "Vollkasko mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung – Erweiterung auf Glas- und Reifen" (All-Inclusive Plus Paket)
  • "Vollkasko mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung - Inkl. Zusatzfahrer und 1. Tankfüllung" (All-Inclusive Gold Paket)


Nicht von der Kaskoversicherung ersetzt werden Schäden an Dach und Unterboden sowie Schäden, die durch das Befahren unbefestigter Straßen entstehen.

CarDelMar ersetzt Ihnen die Selbsteiligung, sofern dies nicht in den nachfolgenden Fällen ausgeschlossen ist: 

  • Im Falle der Missachtung der Allgemeinen Mietbedingungen des Autovermieters, insbesondere bei Schäden durch das Befahren unbefestigter Straßen,
  • in den Fällen einer Obliegenheitsverletzung gemäß Ziffer 24. dieser Bedingungen,
  • im Falle, dass der Mieter den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht der Mieter den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
  • bei Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels,
  • bei Schäden an Glas- und Spiegelglas sowie Reifen- und Radschäden im Falle des Pakets "Vollkasko mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung" (All-Inclusive Paket),
  • bei Schäden an Dach und Unterboden,
  • Schäden die durch Diebstahl von Privatgegenständen, die im Mietwagen gelassen worden sind entstehen und
  • in allen Fällen in denen die Versicherung vor Ort den Hauptschaden nicht reguliert.

Die hier aufgeführten Schadensfälle werden nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt, d.h., dass Sie für diese Fälle in Höhe der Selstbeteiligung haften. Für diesen Fall besteht jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung, die Super LDW, abzuschließen. (Lesen Sie bitte hierzu den Unterpunkt: Zusätzlicher Versicherungsschutz). 

Folgekosten wie Abschlepp- und Ausfallkosten, Servicegebühren, Hotelübernachtung, Telefonkosten usw. werden generell nicht erstattet.

Selbstbeteiligung

Wie bekomme ich meine Selbstbeteiligung zurück?

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, sind folgende Punkte zwingend zu beachten:

  • Sofort die Mietwagenstation benachrichtigen.
  • Bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen und diesen wieder mit nach Hause nehmen und CarDelMar vorlegen.
  • Bei Rückgabe einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen, ebenfalls mitbringen und CarDelMar vorlegen.

 
Um die Selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar:

  • den Schadensbericht und den Polizeibericht
  • eine Kopie des Mietvertrages
  • den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. einen Belastungsnachweis Ihrer Kreditkarte.

 
Wir bitten um Verständnis, dass eine Erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert. In diesen Fällen muss von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Eine Versicherung zum Abschluss der Selbstbeteiligung vor Ort ist nicht notwendig. Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages des lokalen Autovermieters.


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