Im Mietpreis von CarDelMar enthalten ist eine Kaskoversicherung oder ein der Kaskoversicherung ähnlicher Versicherungsschutz zur Deckung von Schäden an Ihrem Mietwagen, jeweils mit Diebstahlschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen jeweils mit dem Voucher überlassenen Hinweise zum Umfang der Kaskoversicherung und zu den Haftungssausschlüssen.
Soweit von der lokalen Autovermietung nur eine Deckung mit Selbstbeteiligung angeboten wird, wird der lokale Vermieter im Schadensfall die von Ihnen hinterlegte Kaution in der Höhe der Selbstbeteiligung einbehalten. Die Selbstbeteiligung wird auf Ihrer Kreditkarte durch den lokalen Autovermieter vor Ort geblockt und eingezogen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert von Land zu Land. Bitte beachten Sie die Regelungen der lokalen Autovermietung. Sollte ein Schaden entstehen, wird die Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung von Ihrer Kreditkarte abgebucht.
Bei Buchung eines der nachstehenden Pakete erstattet CarDelMar Ihnen die Selbstbeteiligung:
Nicht von der Kaskoversicherung ersetzt werden Schäden an Dach und Unterboden sowie Schäden, die durch das Befahren unbefestigter Straßen entstehen.
CarDelMar ersetzt Ihnen die Selbsteiligung, sofern dies nicht in den nachfolgenden Fällen ausgeschlossen ist:
Die hier aufgeführten Schadensfälle werden nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt, d.h., dass Sie für diese Fälle in Höhe der Selstbeteiligung haften. Für diesen Fall besteht jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung, die Super LDW, abzuschließen. (Lesen Sie bitte hierzu den Unterpunkt: Zusätzlicher Versicherungsschutz).
Folgekosten wie Abschlepp- und Ausfallkosten, Servicegebühren, Hotelübernachtung, Telefonkosten usw. werden generell nicht erstattet.
Wie bekomme ich meine Selbstbeteiligung zurück?
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, sind folgende Punkte zwingend zu beachten:
Um die Selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar:
Wir bitten um Verständnis, dass eine Erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert. In diesen Fällen muss von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Eine Versicherung zum Abschluss der Selbstbeteiligung vor Ort ist nicht notwendig. Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages des lokalen Autovermieters.
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